Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.